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Rotes Kreuz auf weißem Grund

Das rote Kreuz / rote Halbmond auf weißem Grund, ist das Wahrzeichen der Genfer Konventionen und der Rotkreuzgesellschaften. Es ist ein Sinnbild der Nächstenliebe und des selbstlosen Beistandes für Verwundete, Kranke und Hilflose. Der Ursprung dieses Zeichens geht zurück auf die erste Konferenz im Jahre 1863. General Dufour hat das Zeichen vorgeschlagen, es stellt eine Ehrung der Schweiz durch die Umkehrung ihres Wappenzeichens dar. Manche Länder haben, anfänglich wohl aus religiösen Gründen, ein anderes Zeichen gewählt, so die Türkei seit 1876 den roten Halbmond. Andere Länder mit moslemischer Bevölkerung nahmen nach 1929 gleichfalls den roten Halbmond an.

Rotes Kreuz und roter Halbmond wurden entsprechend dem 1.Genfer Abkommen, Artikel 44 zum Schutzzeichen ernannt. Demnach wird in kriegerischen Konflikten der Gegner darauf hingewiesen, dass die gekennzeichneten Personen oder Sachen den besonderen Schutz der Genfer Konventionen genießen.

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